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Das ist ZEMA
Erstes länderübergreifendes Portal für Melderegisterauskünfte
Hessen und Bayern sind Vorreiter im Meldewesen
Die ekom21 GmbH und die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) arbeiten im Bereich „Zentrale einfache Melderegisterauskünfte“ zusammen.
Die Partner betreiben eine gemeinsame Plattform für einfache Melderegisterauskünfte. Hierbei handelt es sich um das erste länderübergreifende Internetportal seiner Art.
Gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Online-Auskünfte ist das novellierte Melderechtsrahmengesetz (MRRG). Zusammen umfassen die Datenbestände der ekom21 GmbH und der AKDB über 18,5 Millionen Einwohner.
Schnell, effizient, kostensparend
ekom21 und AKDB haben die Voraussetzungen geschaffen, dass berechtigte Anwender aus öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft über das Portal „ZEMA“ (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) einfach, schnell, wirtschaftlich und länderübergreifend auf Melderegisterdaten zugreifen können.
Das Einsparungspotential hierbei ist enorm – sowohl bei den Kosten als auch in der Bearbeitungszeit.
Der momentane Ablauf bei Melderegisterauskünften kann bis zu Tagen dauern. Die schriftlichen Anfragen müssen per Post erst an das jeweilige Einwohnermeldeamt gesandt werden. Neben der Bearbeitungszeit und Brieferstellung fallen Kosten für Porto an.
Für das Einwohnermeldeamt entstehen für Recherche, Beantwortung der Anfragen und Porto ebenfalls Kosten. Hinzu kommt, dass Auskünfte aus dem Melderegister gebührenpflichtig sind und daher ein Buchungsvorgang eingeleitet wird, der bis zur Bezahlung überwacht werden muss.
Auf 1.000 Abfragen hochgerechnet, beläuft sich der Aufwand auf mehr als 150 Arbeitsstunden sowie 1.100 Euro für Porto (Papier und Briefumschläge nicht eingerechnet).
In Hessen werden jährlich mehr als 1 Million Abfragen bearbeitet. Das Bundesland Bayern schafft es sogar auf rund 2 Millionen Melderegisterauskünfte.
Echtes eGovernment
Mit dem Internetportal ZEMA werden die Bearbeitungszeiten und Kosten erheblich minimiert. Als modernes Medium der Informations- und Kommunikationstechnik wird hierbei das Internet genutzt, mit dem die benötigten Informationen in sekundenschnelle verfügbar sind.
Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: ZEMA wird durch seine Onlinefunktionalität die melderechtlichen Abläufe
- einfacher
- schneller
- bürgerfreundlicher
- kostensparender
Alleinstellungsmerkmal
Ein Alleinstellungsmerkmal von ZEMA ist die Bildung von Adressketten!
Adressketten reduzieren in erheblichem Maße den Suchaufwand:
Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird eine Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt usw. ... (Eine Adresskette wird nur dann unterbrochen, wenn eine Gemeinde keine Beauftragung erteilt hat.)
Gesetzliche Auflagen erfüllt
Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet.
ZEMA erfüllt bereits die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetzes. Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung vom 23. November 2005 die Änderung des Hessischen Meldegesetzes beschlossen. Das Gesetz ist am 01. Februar 2006 in Kraft getreten. Seit diesem Termin läuft in Hessen der Produktionsbetrieb.
In Bayern schafft das „Gesetz zur Stärkung der elektronischen Verwaltungstätigkeit“ die landesrechtliche Vorraussetzung.
Weitere Länder wollen folgen
Die ersten Gespräche mit Interessierten wurden bereits geführt. In naher Zukunft könnten also auch die Melderegisterdaten anderer Bundesländer über ZEMA zur Verfügung stehen.
Für Bürger, Verwaltungen und Firmen wäre das eine außerordentliche Erleichterung, denn bundesweit gibt es mehr als 6.000 Meldeämter mit rund 20 verschiedenen Einwohnerverfahren.
ekom21 und AKDB werten ZEMA als einen weiteren wichtigen Baustein im eGovernment-Angebot für öffentliche Verwaltung und Wirtschaft. Die Automatisierung von Melderegisterauskünften führt zu einer Beschleunigung der Geschäftsprozesse und zu Kostenersparnissen.
Städte und Gemeinden
Auch einzelne Städte und Gemeinden außerhalb der Bundesländer
Hessen und Bayern können sich dem ZEMA-Verbund anschließen
soweit die jeweiligen Landesmeldegesetze dies zulassen und kein
zentraler, landesweiter Datenpool eingerichtet wurde.
Angebot
Hier können Sie Ihr persönliches Angebot anfordern.
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Aktuell
Negativ-Auskünfte werden in Bayern mit der normalen
Auskunfts-
gebühr berechnet.
Zertifikat
Neues Zertifikat
für verschlüsselte
Internetseiten.
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Fokus
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Maskenbeispiele
Begrüßungsmaske
Abfragemaske
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Kurzbeschreibung
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